Energiesparberatung vor Ort
Der Förderanteil beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 1300 € sowie max. 1.700 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bzw. 80 % der Honorarsumme.
Der Förderanteil beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 1300 € sowie max. 1.700 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bzw. 80 % der Honorarsumme.