Energiesparberatung-Vor-Ort
Zur Steigerung der Energieeinsparung wurde durch die Bundesregierung eine Förderung der Energieberatung für den Altbau (Baujahr vor 1994) beschlossen. Der Förderungsanteil beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser mind. 300,00 € sowie 360,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Die nötigen Anträge stellen wir für Sie und garantieren Ihnen eine unabhängige, ausführliche und kompetente Beratung, abgestimmt auf ihr Objekt.

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor
Der Energieberater schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In diesem verpflichtet sich der Berater:
1. Den Ist- Zustand des Gebäudes an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere hinsichtlich der bautechnischen und bauphysikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten
2. Einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen
3. Die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten Ersparnis mit Ihnen ausführlich,mündlich zu erörtern
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Falls Sie einen Mustervertrag haben wollen, dann schreiben Sie uns das in einer kurzen E-Mail an Sekretatariat-BAUTEG@t-online.de